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Mein Kind ist krank | Krankmeldung | Entschuldigung

Hier können Sie Ihr Kind als "krank" bzw. vom Unterricht abmelden. Dies ist laut § 22 Abs. 1 der Schulordnung für die öffentlichen Grundschulen (Land Rheinland-Pfalz) gesetzliche Pflicht: Sind Schülerinnen oder Schüler verhindert, am Unterricht oder an sonstigen für verbindlich erklärten Schulveranstaltungen teilzunehmen, so ist die Schule vor Unterrichtsbeginn zu informieren.

Eine begründete schriftliche Entschuldigung ist spätestens am dritten Tag vorzulegen. Die zusätzliche Vorlage von Nachweisen, in besonderen Fällen von ärztlichen, ausnahmsweise von schulärztlichen Attesten, kann verlangt werden. Unabhängig von weiteren Maßnahmen aufgrund des Schulgesetzes sind bei unentschuldigtem Fernbleiben die Eltern unverzüglich zu benachrichtigen.

Hinweis: Diese elektronische Abmeldung vom Unterricht ersetzt den Telefonanruf UND die schriftliche Entschuldigung. Um den Missbrauch dieses Formulars zu unterbinden wird Ihre IP-Adresse temporär gespeichert (siehe auch >> Datenschutzerklärung). Vielen Dank für ihre Mitarbeit!